Elternmitarbeit nach § 88 und §89 des niedersächsischen Schulgesetzes:
Klassenelternschaft
Die Klassenelternschaft besteht aus den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Sie treffen sich auf Elternabenden zur Erörterung aller schulischen Fragen. Die Klassenelternschaft wählt im 1. und 3. Jahrgang innerhalb der ersten vier Wochen nach Schuljahresbeginn einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende (Elternvertreter) und einen Stellvertreter / eine Stellvertreterin, sowie die Vertreter / Vertreterinnen für die Klassenkonferenzen für zwei Jahre.
Elternvertreter
Die Elternvertreter laden mindestens 2x im Jahr zu einem Elternabend ein und halten die Verbindung zu den Eltern und den Lehrern. Sie nehmen an den Sitzungen des Schulelternrates teil und vertreten dort die Interessen der eigenen Klasse.
Weitere mögliche Tätigkeitsbereiche:
Vertreter für Klassenkonferenzen
Klassenkonferenzen werden nach Bedarf einberufen, jedoch zweimal jährlich zur „Zeugniskonferenz“. Die Klassenkonferenz setzt sich zusammen aus den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften und mindestens einem Elternvertreter. Sie entscheidet über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler betreffen.
Mögliche Angelegenheiten:
Die Vertreter in der Klassenkonferenz haben hier die Aufgabe sowohl die Interessen der Klasse als auch die der betroffenen Schüler zu vertreten.
Schulelternrat (SER)
Die Elternvertreter aller Klassen bilden den Schulelternrat (SER). Der SER wählt für zwei Jahre einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende (Schulelternratsvorsitzende). Der Schulelternratsvorsitzende trifft sich regelmäßig mit der Schulleitung zum Austausch wichtiger Informationen. Er ist Ansprechpartner für die Elternvertreter und lädt zu den Sitzungen des SERs ein.
Darüber hinaus wählt der SER je zwei Vertreter für die verschiedenen Fachkonferenzen (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht,…), für die Gesamtkonferenz (GK) und den Schulvorstand (SV).
Schulvorstand (SV)
Der Schulvorstand besteht aus der Schulleitung, Vertretern des Kollegiums und Vertretern der Elternschaft. Die Vertreter der Elternschaft müssen nicht bereits gewählte Vertreter in einem anderen Gremium sein. Der SV übernimmt vielfältige administrative und organisatorische Aufgaben.
(Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.stadtelternrat-hannover.de)