Grundschule Glücksburger Weg
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Gremien

Schulvorstand Elternvertreter.pdf
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Elternmitarbeit nach § 88 und §89 des niedersächsischen Schulgesetzes:

 

Klassenelternschaft

Die Klassenelternschaft besteht aus den Erziehungs-berechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Sie treffen sich auf Elternabenden zur Erörterung aller schulischen Fragen. Die Klassenelternschaft wählt im 1. und 3. Jahrgang innerhalb der ersten vier Wochen nach Schuljahresbeginn einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende (Elternvertretung) und einen Stellvertreter / eine Stellvertreterin, sowie die Vertreter / Vertreterinnen für die Klassenkonferenzen für zwei Jahre.

 

Elternvertretung

Die Elternvertretung lädt mindestens 2x im Jahr zu einem Elternabend ein und hält die Verbindung zu den Eltern und den Lehrern. Sie nimmt an den Sitzungen des Schulelternrates teil und vertritt dort die Interessen der eigenen Klasse.

Weitere mögliche Tätigkeitsbereiche:

  • Planung von Kennenlern-Nachmittagen, Feiern, Ausflügen, Elternstammtischen, …
  • Führung der Klassenkasse
  • Führung der Adressenliste

 

Vertretung für Klassenkonferenzen

Klassenkonferenzen werden nach Bedarf einberufen, jedoch zweimal jährlich zur „Zeugniskonferenz“. Die Klassenkonferenz setzt sich zusammen aus den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften und mindestens einer Elternvertung. Sie entscheidet über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler betreffen.

Mögliche Angelegenheiten:

  • Zeugnisse, Abschlüsse, Versetzungen, Übergänge, Zurücktreten, Überspringen
  • Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens
  • Wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
  • Verhängung von Ordnungs- und Erziehungsmittel

Die Vertreter/Vertreterinnen in der Klassenkonferenz haben hier die Aufgabe sowohl die Interessen der Klasse als auch die der betroffenen Schüler zu vertreten.

 

Schulelternrat (SER)

Die Elternvertreter/innen aller Klassen bilden den Schulelternrat (SER). Der SER wählt für zwei Jahre einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende (Schulelternratsvorsitz). Der/die Schulelternratsvorsitzende trifft sich regelmäßig mit der Schulleitung zum Austausch wichtiger Informationen. Er/sie ist Ansprechpartner/in für die Elternvertretung und lädt zu den Sitzungen des SERs ein.

 

Darüber hinaus wählt der SER je zwei Vertreter/innen für die verschiedenen Fachkonferenzen (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht,…), für die Gesamtkonferenz (GK) und den Schulvorstand (SV).

 

Schulvorstand (SV)

Der Schulvorstand besteht aus der Schulleitung, Vertretung des Kollegiums und Vertretung der Elternschaft. Die Vertretung der Elternschaft müssen nicht bereits gewählte Vertreter/innen in einem anderen Gremium sein. Der SV übernimmt vielfältige administrative und organisatorische Aufgaben.

 

(Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.stadtelternrat-hannover.de)

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