Laut Erlass der Kultusministerkonferenz ist das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler im Zeugnis mit einer Bemerkung zu bewerten. Es werden insgesamt fünf Abstufungen unterschieden:
A „verdient besondere Anerkennung“
B „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“
C „entspricht den Erwartungen“
D „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“
E „entspricht nicht den Erwartungen“
Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:
- Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
- Ziel- und Ergebnisorientierung
- Kooperationsfähigkeit
- Selbstständigkeit
- Sorgfalt und Ausdauer
- Verlässlichkeit
Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:
- Reflexionsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Vereinbaren und Einhalten von Regeln
- Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
- Übernahme von Verantwortung
- Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens
Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt durch Beschluss der Klassenkonferenz auf Vorschlag der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers. Einschränkende Bemerkungen sind durch die Hervorhebung einzelner Gesichtspunkte zu erläutern.
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