Grundschule Glücksburger Weg
Grundschule Glücksburger Weg

Schulbuchausleihe

An unserer Grundschule können die meisten Schulbücher gegen Zahlung eines geringen Betrages ausgeliehen werden. Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Die Auswahl der Schulbücher für das jeweilige Schuljahr wird rechtzeitig von der Schule bekannt gegeben.

 

Wer ist von der Ausleihgebühr befreit?

Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem

- Sozialgesetzbuch 2. Buch: Grundsicherung für Arbeit Suchende,

- Sozialgesetzbuch 8. Buch: Heim- und Pflegekinder,

- Sozialgesetzbuch 12. Buch: Sozialhilfe,

- § 6 a Bundeskindergeldgesetz: Kinderzuschlag,

- Wohngeldgesetz und

- Asylbewerberleistungsgesetz.

Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie sich dazu anmelden und ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen.

Besondere Vergünstigungen:

Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern können die Bücher zu einem Preis von 80% des normalen Mietpreises ausleihen.

 

Bitte denken Sie daran:

Nicht alle Bücher, die von unserer Schule ausgeliehen werden, sind neu. Unter Umständen erhält Ihr Kind deshalb auch ein älteres intaktes Buch, wenn Sie an der Ausleihe teilnehmen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich zu behandeln und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Verloren gegangene oder beschädigte Schulbücher müssen ersetzt werden. Deshalb empfehlen wir dringend, alle ausgeliehenen Bücher mit einem Umschlag zu versehen.

 

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