Grundschule Glücksburger Weg
Grundschule Glücksburger Weg

BuT (Bildungs- und Teilhabepaket)

 

Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) können Sie als Eltern für Ihr Kind zusätzliche finanzielle Leistungen erhalten.

 

Wenn Sie

  • Arbeitslosengeld // bzw. Hartz IV (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Wohngeld (§6b BKGG)
  • Kinderzuschlag oder (§&b BKGG)
  • Asylbewerberleistungen (§§1a, 2 und 3 AsylbLG)

 

erhalten, haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse in den folgenden Bereichen zu beantragen:

 

  • Ausflüge und Fahrten mit der Schule oder Kindergarten

Die Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahrten werden übernommen

  • Schulbedarf

Dieses ist eine pauschale Zahlung (im August 70€, im Februar 30€). SGB II- Bezieher erhalten diese Leistung automatisch.

  • Schülerbeförderung

Ist der Weg zwischen Wohnung und Schule länger als 2km, kann anteilig eine Erstattung der Fahrtkosten erfolgen.

  • Lernförderung

Wenn ihr Kind schulische Schwierigkeiten hat, kann ein Bildungsgutschein für Lernförderung beantragt werden. Hierfür benötigen Sie eine Bestätigung der Schule.

  • Mittagsverpflegung

Ein gemeinschaftliches Mittagessen wird gefördert. Pro Tag verbleiben den Eltern nur 1€ Eigenanteil.

  • Teilhabe am sozialen uns kulturellen Leben

Schwimmkurse, Reitunterricht, Musikunterricht, Sportverein,… Pro Kind stehen Ihnen dafür 10€ monatlich zur Verfügung. Die Beiträge können auch angespart werden (bspw. für einen Freizeit).

 

Sie bekommen die Anträge z.B. im JobCenter oder Wohngeldamt oder da, wo Sie Ihre jeweilige Unterstützung erhalten. Sie können diese Anträge auch  in der Grundschule Glücksburger Weg bekommen.

 

 

                                                                                                                                                            

 

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